Was ändert sich 2020?
Für Arbeitnehmer ändert sich 2020 einiges. Vermieter, die Wohnungen bauen, können jetzt Kosten schneller abschreiben. Einiges, wie die höhere Abschreibung von Mietwohnungen, steht schon fest. Andere Änderungen müssen erst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest fassen die geplanten Neuregelungen zusammen.
Mietwohnungsneubau
Vermieter können neue Mietwohnungen, die maximal 3 000 Euro pro Quadratmeter kosten, jeweils mit 28 Prozent in den ersten vier Jahren abschreiben. Das gilt bei Bauantrag und Bauanzeige ab dem 1. September bis Ende 2021.
Verpflegung
Für Berufstätige, die mehr als 8 Stunden beruflich auswärts tätig sind, sollen ab 2020 die Verpflegungspauschalen von 12 auf 14 Euro steigen, bei 24 Stunden Abwesenheit auf 28 Euro, für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen auf 14 Euro.
Dienstwagen
Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen auch privat nutzen, sollen bis Ende 2030 statt bis 2021 nur die Hälfte des geldwerten Vorteils versteuern müssen. Das Aufladen der Batterien beim Chef bleibt bis 2030 steuerfrei.
Dienstrad
Auch das Dienstrad, das der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert, soll bis Ende 2030 statt bis 2021 steuerfrei bleiben.
Jobticket
Künftig sollen auf das Jobticket, das Mitarbeiter aus ihrem Gehalt finanzieren, nur 25 Prozent Steuern anfallen. Es bleibt sozialversicherungsfrei. Zudem können sie trotzdem die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg absetzen. Gibt es das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, ist es nach wie vor steuerfrei.
Neue Kraftfahrerpauschale
Wer viele Tage auf Achse ist und im Auto übernachten muss, kann ab 2020 pauschal 8 Euro pro Arbeitstag absetzen.
Grundsteuer
Ist bis Ende 2019 geregelt, wie die Grundsteuer von Immobilien künftig erhoben wird, müssen die Behörden die neuen Werte erst feststellen. Deshalb gelten die jetzigen Werte vorerst weiter bis längstens Ende 2024. Für unbebaute Grundstücke kann ein erhöhter Hebesatz gelten.
Aktuelles
Was ändert sich 2020?
Die Steuerexperten der Stiftung Warentest fassen die geplanten Neuregelungen zusammen.
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Grundsteuer
Ist bis Ende 2019 geregelt, wie die Grundsteuer von Immobilien künftig erhoben wird, müssen die Behörden die neuen Werte erst feststellen.
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Jobticket
Künftig sollen auf das Jobticket, das Mitarbeiter aus ihrem Gehalt finanzieren, nur 25 Prozent Steuern anfallen.
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