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Herzlich Willkommen

bei Lohnsteuerberatungsverbund e.V.


Der Lohnsteuerhilfeverein und Ihre Beratungsstellenleiterin Yvonne Ruppert und ihr Team erwartet Sie in der Beratungsstelle Gudensberg. Denn Steuern kann ja vermeintlich jeder - aber auch gut? Wir schon! Kompetent betreut - persönlich beraten!

Willkommen

…NEHMEN SIE SICH ZEIT UNS KENNEN ZU LERNEN UND WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR SIE!

 

Als Be­ra­tungs­stel­le des staat­lich an­er­kann­ten Lohn­steu­er­be­ra­tungs­ver­bund e. V. -Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein- bie­ten wir ins­be­son­de­re für Ar­beit­neh­mer, Be­am­te und Rent­ner im Rah­men einer Mit­glied­schaft un­se­re Leis­tun­gen an.

 

Wir beraten Sie und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG im Rahmen einer Mitgliedschaft.

 

Unbeantwortete Fragen nehmen wir gerne telefonisch unter 0 56 03 – 64 33 und 0 56 03 – 92 38 52 oder einfach per Email entgegen!

 

Ihr Team Ruppert

Bürozeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Donnerstag und Freitag

09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Gern vereinbaren wir auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Ihnen!

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Leistungen

Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1000 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft umfangreiche Leistungen an.

 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 0 56 03 – 64 33 und 0 56 03 – 92 38 52 oder einfach per Email.

 

Ihr Team Ruppert freut sich auf Sie!

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Beratungen

Wir beraten Sie u.a. in den Bereichen Eigenheimzulage, Kindergeld, Lohnsteuerermäßigung, Wohnungsbauprämie, „Riester-Rente“ und viel mehr.

 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 0 56 03 – 64 33 und 0 56 03 – 92 38 52 oder einfach per Email

 

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

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Aktuelles

Grundsteuerreform
Vorschriften zur Einheitsbewertung für Grundstücke verfassungswidrig.
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Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers - Gerichtsurteil
Der BFH hat mit Urteil vom 04.11.2021, Az. VI R 29/19 entschieden.
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Untätigkeitslage - wann ist sie sinnvoll?
Lange Bearbeitungszeiten für Einsprüche gegen Steuerbescheide beim Finanzamt sind keine Seltenheit mehr.
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    Kontakt zu uns

    Team

    Yvonne Ruppert Beratungsstellenleiterin