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Beitragsordnung

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.

 

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere: 

  • Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen
     
  • der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen

 

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind.

 

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Sind für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Textziffer B dieser Beitragsordnung zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

Beitragsübersicht

(gültig ab 01.01.2021)

 

Beitragsklasse Bemessungsgrundlage in EURMitgliedsbeitrag in EUR ohne Mwst.Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19 % Mwst.
1 bis 8.000 45,38
54,00
2 8.001 bis
16.000
68,07
81,00
3 16.001 bis
25.000
85,71
102,00
4 25.001 bis
37.000
110,08
131,00
5 37.001 bis
50.000
145,38
173,00
6 50.001 bis
75.000
184,03219,00
775.001 bis
100.000
236,97282,00
8100.001 bis
125.000
299,16
356,00
9125.001 bis
150.000
365,55
435,00
10150.001 bis
175.000
436,21520,00
11 175.001 bis
200.000
525,21
625,00
12 ab 200.001628,57748,00

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