Leistungen
Unsere Leistungen als Lohnsteuerhilfeverein:
Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1000 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an:
Komplette Erstellung und Hilfe bei der Einkommensteuererklärung einschließlich
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner-schaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Beratungen
Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung
Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- „Riester-Rente“/“Wohn-Riester“
- geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
- Abgeltungssteuer
- ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)
Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Aktuelles
Grundsteuerreform
Vorschriften zur Einheitsbewertung für Grundstücke verfassungswidrig.
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Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers - Gerichtsurteil
Der BFH hat mit Urteil vom 04.11.2021, Az. VI R 29/19 entschieden.
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Untätigkeitslage - wann ist sie sinnvoll?
Lange Bearbeitungszeiten für Einsprüche gegen Steuerbescheide beim Finanzamt sind keine Seltenheit mehr.
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