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Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers – Gerichtsurteil

Der BFH hat mit Urteil vom 04.11.2021, Az. VI R 29/19 entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung eines Statikers (im Streitfall: Statische Berechnung) auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung notwendig war.


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