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Untätigkeitslage – wann ist es sinnvoll?

Lange Bearbeitungszeiten für Einsprüche gegen Steuerbescheide beim Finanzamt sind keine Seltenheit mehr. Dem Finanzamt wird zwar grundsätzlich keine Frist gesetzt, in der ein Einspruch bearbeitet werden muss, allerdings darf sich der Fiskus nicht unbegrenzt Zeit lassen!


Aktuelles

Grundsteuerreform
Vorschriften zur Einheitsbewertung für Grundstücke verfassungswidrig.
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Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers - Gerichtsurteil
Der BFH hat mit Urteil vom 04.11.2021, Az. VI R 29/19 entschieden.
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Lange Bearbeitungszeiten für Einsprüche gegen Steuerbescheide beim Finanzamt sind keine Seltenheit mehr.
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